Im Zuge der Errichtung der Kunststraße (franz. Chaussee) Langenbogen - Nordhausen entstanden an dieser Strecke auch 6 Chausseehäuser, die für die Erhebung des Wegezolls für preußische Staats-Chausseen sowie dessen Unterhalt erforderlich waren. Baubeginn der Chaussee war der 1. Januar 1825. Im selben Jahr fand auch die Grundsteinlegung für das Chausseehaus in Wimmelburg statt, das nach erfolgter Fertigstellung am 1. Juli 1826 seiner Bestimmung übergeben wurde. Zur Ausführung gelangte ein dreiteiliger Entwurf Schinkels aus einem Musterblatt von Chausseehäusern aus dem Jahr 1820. Auf Ihm sind 4 Entwürfe dargestellt, bei denen in 3 Fällen ein mittlerer höherer Bauteil, der bedeckt von einem Sattel- oder Pyramifendach, von niedrigeren seitlichen Bautelen flankiert werden und meistens im Rundbogenstil mit Putzquaderung dargestellt sind. Das Wimmelburger Chaussehaus entspricht dem auf dem Blatt mit II. gekennzeichneten Entwurf mit hohem quadratischem Mittelteil unter Pyramidendach mit flachen seitlichen Anbauten unter Walmdach.
Auf der Titelvignete (gez. Schinkel, gest. Willmore) der Neuauflage der "Anweisung zum Bau und Unterhaltung der Kunststraßen" von 1834 ist ein ähnliches Chausseehaus abgebildet mit dem Unterschied, das es von Satteldächern bedeckt ist. Siehe:
Chausseehaus Schiffmühle in Brandenburg.
Das Wimmelburger Chaussehaus stellt sich heute erheblich verändert und durch Anbauten erweitert dar. Seitlich wurden nochmals zwei weitere flache Anbauten angefügt und rückwärtig wurde an der linken Seite ein hoher rechteckiger Bauteil angefügt, der die Höhe des mittleren Bauteiles erreicht und diesen dominiert. Sämtliche Gliederungen durch Gesimse und der Quaderputz wurden entfernt. Wie der Bau in etwa ursprünglich aussah, können sie beim betrachten des Schiffmühlers Chausseehauses erfahren.
Der zu diesem Chausseehaus gehörende Straßenabschnitt liegt zwischen Eisleben und Emseloh (die heutige L151). An dieser Strecke befinden sich heute noch Ganzmeilensteine aus der Erbauungszeit, deren Form ebenfalls in der "Anweisung zum Bau und Unterhaltung der Kunststraßen" publiziert wurde.
Am 1. Januar 1875 trat das Gesetz zur Aufhebung des Chausseegeldes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Chausseehäuser ihrer Bestimmung enthoben und anderweitig genutzt. Zumeist wurden sie privatisiert und werden heute als Wohnhäuser oder Gaststätten genutzt.
(Quellen: Hans Junecke, Martina Abri, Dieter Dolgner, Eva Bösch-Supan und Torsten Kahlbaum:
Karl Friedrich Schinkel, Die preußische Provinz Sachsen
und:
www.localbook.de/Sachsen-Anhalt_Bundesland/Mansfeld-Suedharz)